Hygienekonzept
Die Gesundheit unserer Gäste, der auftretenden KünstlerInnen sowie unserer MitarbeiterInnen liegt uns sehr am Herzen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir zu Ihrem und dem Schutz der anderen Gäste keine Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht aktzeptieren können. In dem Fall müssen wir leider von unserem Hausrecht Gebrauch machen und Sie von der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ausschließen. Eine Erstattung der Karten findet dabei nicht statt.
Darüber hinaus finden bei uns die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie die jeweils aktuellen Eindämmungsverordnungen Anwendung. Dies bedeutet für Sie (Stand 10.12.2020):
- Erfassung von Besucherdaten bei Betreten des Gebäudes mit Hilfe von Formularen (dieses können Sie für eine schnellere Abwicklung übrigens auch als PDF downloaden und ausgefüllt am Veranstaltungsabend mitbringen)
- das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bei Betreten des Gebäudes. Diese ist nur auf den Gängen (zur Bar, zu den Sanitärräumen etc.) zu tragen und kann am Platz abgenommen werden.
- durch eine reduzierte Teilnehmerzahl stellen wir die nötigen Sicherheitsabstände zwischen einzelnen Besuchergruppen sicher, maximal 2 Hausstände sitzen beieinander.
- Unsere Bar hat weiterhin für Sie geöffnet, Getränke können am Platz ohne Weiteres konsumiert werden.